Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitsschutzgesetz.
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen
- Mitwirken beim Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Arbeitsplatzgestaltung nach ergonomischen Aspekten
- Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung der Betriebsanweisungen
- Beratung zur Auswahl der richtigen persönlicheren Schutzausrüstung (PSA)
- Wiederkehrende Regalprüfungen und Leiterprüfungen
- Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbrücken/ Wechselbehälter
- Unterstützung bei der Analyse der Betriebsunfälle